Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

07.07.2025 / 17:27 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland
ISIN: DE0005557508
Bonn, 7. Juli 2025
Erwerb eigener Aktien – 13. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 30. Juni 2025 bis einschließlich 3. Juli 2025 wurden insgesamt 1.111.676 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Deutschen Telekom AG erworben, das mit der Bekanntmachung vom 10. April 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
 
Datum Gesamtzahl der Aktien (Stück) Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Gesamtkaufpreis ohne Erwerbskosten (€)
30.06.2025 277.849 31,0265 8.620.682
01.07.2025 277.660 31,0475 8.620.649
02.07.2025 277.216 31,0973 8.620.669
03.07.2025 278.951 30,9039 8.620.674
       
Gesamt 1.111.676 31,0186 34.482.674

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht: https://www.telekom.com/de/investor-relations/details/aktienrueckkaufprogramm-2025-1085516.
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 10. April 2025 bis einschließlich
3. Juli 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 14.797.687 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Deutschen Telekom AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Deutschen Telekom AG beauftragten Bank.
 


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Veröffentlicht am 07.07.2025

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