Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Allianz SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052: Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

23.04.2025 / 15:57 CET/CEST
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München, den 23.04.2025

Im Zeitraum vom 14. April 2025 bis einschließlich 17. April 2025 hat die Allianz SE insgesamt 69.885 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 27. Februar 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
 

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
14.04.2025 15.000 336,6685
15.04.2025 14.885 341,7938
16.04.2025 25.500 343,7361
17.04.2025 14.500 346,7752


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 21. März 2025 bis einschließlich 17. April 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.101.724 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und bis zu drei multilaterale Handelssysteme (CBOE DXE, Aquis–EU, Turquoise EU) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).

 



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Veröffentlicht am 23.04.2025

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