Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Allianz SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052: Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

16.04.2025 / 11:16 CET/CEST
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München, den 16.04.2025

Im Zeitraum vom 07. April 2025 bis einschließlich 11. April 2025 hat die Allianz SE insgesamt  358.889 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 27. Februar 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
 

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
07.04.2025 154.432 316,0577
08.04.2025 22.905 321,2667
09.04.2025 108.292 313,9870
10.04.2025 16.600 332,0832
11.04.2025 56.660 327,4828
     


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 21. März 2025 bis einschließlich 11. April 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.031.839 Aktien.

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und bis zu drei multilaterale Handelssysteme (CBOE DXE, Aquis–EU, Turquoise EU) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).

 



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Veröffentlicht am 16.04.2025

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