Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Energiekontor AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Energiekontor AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

08.04.2025 / 08:30 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052



41. Zwischenmeldung

Die Energiekontor AG hat im Zeitraum vom 31. März 2025 bis zum 4. April 2025 insgesamt 1.150 Aktien im Rahmen des am 30. Mai 2024 bekannt gemachten und am 14. Juni 2024 begonnenen Aktienrückkaufprogramms erworben.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien, der gewichtete Durchschnittskurs sowie das aggregierte Volumen betrugen für den genannten Zeitraum jeweils pro Tag:

Datum Gesamtzahl zurückgekaufter Aktien (Stück) Gewichteter Durchschnittskurs (Euro) Aggregiertes Volumen (Euro)
31.03.2025 280 48,1536 13.483,00
01.04.2025 220 46,3773 10.203,00
02.04.2025 253 43,9911 11.129,75
03.04.2025 250 41,4282 10.357,05
04.04.2025 147 41,2289 6.060,65

>Die Gesamtzahl zurückerworbener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 14. Juni 2024 beträgt 40.273.

Der Erwerb der Aktien der Energiekontor AG erfolgte durch ein von der Energiekontor AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Weitere Informationen zu den einzelnen Transaktionen des Aktienrückkaufs gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i. V. m. Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter www.energiekontor.de/investor-relations/aktienrueckkauf abrufbar.

Bremen, 8. April 2025

Energiekontor AG

Der Vorstand



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Veröffentlicht am 08.04.2025

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