Siltronic AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Siltronic AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Siltronic AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.05.2025 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

10.04.2025 / 15:05 CET/CEST
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Siltronic AG München WKN: WAF300
ISIN: DE000WAF3001 Eindeutige Kennung des Ereignisses: 97b10d1ce3eaef11b53e00505696f23c Konkretisierung und Klarstellung der
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2025


Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 2. April 2025 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Siltronic AG für Montag, den 12. Mai 2025, um 10:00 Uhr (MESZ) einberufen.

Bei der Veröffentlichung der Einberufung am 2. April 2025 fehlte aufgrund eines redaktionellen Versehens die Klarstellung, dass es sich bei der vorgeschlagenen Ausschüttung von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie um einen gemeinsamen Gewinnverwendungsvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat handelt. Vorstand und Aufsichtsrat stellen hiermit klar, dass der so veröffentlichte Gewinnverwendungsvorschlag auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beruht.

Ansonsten bleibt die am 2. April 2025 im Bundesanzeiger veröffentlichte Einberufung unverändert.

 

München, im April 2025

Siltronic AG

Der Vorstand



10.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.



Veröffentlicht am 10.04.2025

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