Microsoft erobert einen größeren Teil des Cloud-Marktes

Microsoft legte zu, nachdem das Unternehmen die Schätzungen bei Umsatz und Gewinn übertroffen hatte, und gab solide Prognosen für das zweite Geschäftsquartal ab. Alphabet hingegen übertraf ebenfalls die Schätzungen, allerdings verzeichnete das Unternehmen ein schwächer als erwartetes Wachstum bei Google Cloud, was am Mittwoch zu einem starken Ausverkauf führte. Besonders enttäuschend war die Leistung im Vergleich zu den Ergebnissen des Cloud-Infrastrukturdienstes Azure von Microsoft.

Werfen wir einen Blick auf die Zahlen und untersuchen, wie Microsoft in der letzten Runde als Sieger hervorging.

(Bildquelle: Ed Hardie von Unsplash)

Google Cloud vs. Azure

Google Cloud liegt auf dem riesigen Cloud-Infrastrukturmarkt lange hinter Microsofts Azure und Amazon Web Services (AWS). Als kleinste der drei großen Cloud-Infrastrukturen wurde es erst kürzlich profitabel, während Azure und AWS jedes Quartal Gewinne in Milliardenhöhe erwirtschafteten.

Die Ergebnisse des zweiten Quartals zeigten, dass Google Cloud Marktanteile an Azure verlor und sich das Umsatzwachstum von 28 % im zweiten Quartal auf nur 22 % im dritten Quartal auf 8,4 Milliarden US-Dollar verlangsamte, was einem Wachstum von weniger als 5 % auf sequenzieller Basis entspricht. Auch der Betriebsgewinn von Google Cloud sank von 395 Millionen US-Dollar im zweiten Quartal auf 266 Millionen US-Dollar im dritten Quartal.

Microsoft hingegen meldete ein Umsatzwachstum von 29 % bei Azure und anderen Cloud-Diensten, verglichen mit 26 % im Vorquartal, und der Umsatz aus seinem intelligenten Cloud-Segment stieg um 19 % auf 24,3 Milliarden US-Dollar, während das Betriebsergebnis um 31 % stieg 11,8 Milliarden US-Dollar, was einer Betriebsmarge von 48,6 % entspricht.

Das ist eine erstaunliche Gewinnspanne und zeigt, dass das Cloud-Geschäft von Microsoft viel effektiver läuft als das von Alphabet.

(Bildquelle: Windows)

Warum Azure gewinnt

Bei der Gewinnmitteilung von Microsoft sagte CEO Satya Nadella, dass Azure im Quartal Marktanteile gewonnen habe, was durch die am weitesten verbreitete Cloud-Präsenz mit 60 Rechenzentrumsregionen und die „beste KI-Infrastruktur für Training und Inferenz“ unterstützt werde.

Azure OpenAI hat mittlerweile mehr als 18.000 Kunden und die KI-Funktionen haben auch ganz neue Kunden zu Azure gelockt.

CFO Amy Hood fügte außerdem hinzu: „Der über den Erwartungen liegende KI-Verbrauch trug zum Umsatzwachstum in Azure bei.“ Das Unternehmen erwartet für den Rest des Jahres ein weitgehend stabiles Wachstum bei Azure und strebt ein Wachstum von 26 % an.

Nadella erläuterte einen weiteren Vorteil, den Microsoft hat. Alle KI-Produkte von ChatGPT und Bing Chat bis Copilot verwenden dasselbe Modell: „In gewisser Weise haben wir also eine sehr, sehr hohe Hebelwirkung auf das eine Modell, das wir verwendet und trainiert haben. und dann das eine Modell, das wir im großen Maßstab nutzen.“

Alphabet verfügt nicht über die Produktvielfalt von Microsoft, da der Großteil der Einnahmen der Google-Muttergesellschaft aus Werbung stammt, die bisher offenbar nicht wesentlich von KI profitiert hat.

Alphabet sprach auch über seine KI-basierten Cloud-Funktionen, darunter Duet AI, das Nutzern hilft, bei Google produktiver zu sein, indem es beispielsweise Einzelhändlern neue Einblicke in ihre Daten gibt. Allerdings scheinen die Verbesserungen von Google Cloud bei den Kunden nicht so großen Anklang zu finden, da die Verschiebung des Umsatzwachstums auf den beiden Cloud-Plattformen spürbar ist. Das Management von Alphabet bemerkte auch einige Gegenwinde durch Kostenoptimierungsbemühungen seiner Kunden.

Ist die Aktie ein Kauf?

Das neueste Update von Microsoft und Google verschafft Microsoft die frühe Führung im KI-Wettbewerb, auch wenn dies nicht das ist, was CEO Satya Nadella erwartet zu haben schien. Als Microsoft Anfang des Jahres seine neue Version von Bing auf den Markt brachte, die auf ChatGPT basiert, sagte Nadella einen „neuen Wettlauf“ in der KI voraus, aber Bing hat der Dominanz von Google bei der Suche keinen großen Abbruch getan. Microsoft meldete ein Umsatzwachstum von 10 % bei Such- und Nachrichtenwerbung, ähnlich dem Wachstum, das das Anzeigengeschäft von Google verzeichnete.

Allerdings nutzt Microsoft KI in Azure und darüber hinaus, unter anderem mit Github und seiner Office-Suite, und plant, seinen Microsoft 365 AI Copilot am 1. November allgemein verfügbar zu machen, was ein erheblicher Wachstumstreiber für seine Office-Produktivitätssoftware sein könnte.

Alphabet hingegen braucht Google Cloud nicht unbedingt, um erfolgreich zu sein, da der Großteil seines Geschäfts aus der Werbung stammt und es generative KI auf sein Kerngeschäft mit der Suche anwendet, wo es für das Unternehmen größere Auswirkungen haben könnte.

Für Anleger, die sich fragen, welche KI-Aktie sie wählen sollen, lohnt es sich, beide zu besitzen, insbesondere da sie beide nach wie vor führend im Bereich KI sind. Nach den jüngsten Updates ist jedoch klar, dass Microsoft seine KI-Initiativen derzeit besser umsetzt als Alphabet.

Publiziert am   27.10.2023, 14:46 Uhr
Aktualisiert am   20.11.2023, 21:52 Uhr

Aktuelle News zu Microsoft Corp

In Kürze finden Sie hier News zu Microsoft Corp

Disclaimer, Hinweis auf Interessenkonflikte und Risikohinweis:

1. Art dieser Publikation

Dieser Beitrag ist eine Marketingmitteilung zur Aktie Microsoft Corp im Sinne von § 63 Abs. 6 WpHG (Deutschland), § 39 WAG 2018 (Österreich) und Art. 68 FIDLEG (Schweiz). Er enthält keine Anlageempfehlungen gemäß § 85 WpHG oder Art. 20 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR, EU Nr. 596/2014) und erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen an Objektivität und Unabhängigkeit von Finanzanalysen.

Als Marketingmitteilung unterliegt dieser Beitrag keinem Handelsverbot vor Veröffentlichung. Es können daher zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Positionen in den genannten Wertpapieren bestehen.

Hinweis für Leser in der Schweiz: Dieser Beitrag stellt keine Finanzanalyse gemäß Art. 3 lit. g FIDLEG dar und unterliegt nicht den dortigen Objektivitätspflichten. Dieser Beitrag wird nicht regelmäßig aktualisiert.

2. Transparenz: Wer steht hinter diesem Beitrag?

Dieser Beitrag ist Bestandteil einer bezahlten Werbekampagne. Die HBS Advisory GmbH sowie eingebundene Mitarbeiter und Partnerunternehmen erhalten für Vorbereitung, Erstellung und Verbreitung dieser Publikation eine Vergütung durch den Auftraggeber.

Bestehende Interessenkonflikte: Bitte beachten Sie folgende Hinweise.

  • Vergütung: HBS Advisory GmbH wird vom Auftraggeber für diesen Beitrag entlohnt. Dadurch besteht ein wirtschaftliches Interesse an einer positiven Darstellung des Unternehmens.
  • Aktienbesitz: Der Auftraggeber sowie ihm nahe stehende Personen oder Unternehmen halten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung möglicherweise Aktien und/oder Optionen des besprochenen Unternehmens. Sie haben ein Interesse an Kurs- und Umsatzsteigerungen und können ihre Positionen jederzeit verändern.
  • Kurseinfluss: Die Verbreitung dieses Beitrags kann die Nachfrage nach dem besprochenen Wertpapier und damit dessen Kurs beeinflussen. Bei Beendigung der Beauftragung kann dies entsprechend in die andere Richtung wirken.
  • Es können weitere Empfehlungen zu diesem Unternehmen durch Dritte vorliegen oder zukünftig erscheinen.
3. Risikohinweise
  • Totalverlustrisiko: Investments in die besprochenen Wertpapiere sind hochspekulativ. Der vollständige Verlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Bitte investieren Sie nur Kapital, dessen Verlust Sie sich leisten können.
  • Keine persönliche Anlageberatung: Dieser Beitrag berücksichtigt weder Ihre persönliche finanzielle Situation noch Ihre Anlageziele oder Risikobereitschaft. Er ersetzt kein individuelles Beratungsgespräch mit einem zugelassenen Finanzberater oder Ihrer Hausbank.
  • Keine Gewähr für Richtigkeit: Die enthaltenen Informationen stammen aus als zuverlässig geltenden Quellen, wurden jedoch nicht vollständig eigenständig verifiziert. HBS Advisory GmbH übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität.
  • Vergangenheit ist keine Garantie: Historische Kursentwicklungen, Prognosen und Szenarien sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Entwicklungen. Angegebene Kursziele sind unverbindliche Einschätzungen.
  • Steuerliche Behandlung: Die steuerliche Behandlung von Kapitalanlagen hängt von den persönlichen Verhältnissen des Anlegers ab und kann sich künftig ändern. Bitte wenden Sie sich für steuerliche Fragen an einen Steuerberater.
4. Haftungsausschluss

Dieser Beitrag stellt kein öffentliches Angebot und keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Er dient ausschließlich der Information und ersetzt keine auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmte Anlageberatung.

HBS Advisory GmbH haftet nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus der Nutzung dieser Publikation entstehen oder damit im Zusammenhang stehen. Für Inhalte verlinkter externer Websites sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

HBS Advisory GmbH ist nicht verpflichtet, diesen Beitrag zu aktualisieren, wenn sich die darin genannten Umstände, Einschätzungen oder Prognosen nach Veröffentlichung ändern.

5. Rechtsgrundlagen: Deutschland, Österreich, Schweiz

Deutschland: § 63 Abs. 6 WpHG (Klassifizierung als Marketingmitteilung), § 85 WpHG i.V.m. Art. 20 MAR (EU Nr. 596/2014) zur Offenlegung von Interessenkonflikten, UWG § 5a Abs. 4 (Kennzeichnungspflicht als Werbung), Medienstaatsvertrag (MStV) § 22 zum Trennungsgebot zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt, BaFin-Leitlinien zu Finanzanalysen und Marketingmitteilungen.

Österreich: § 39 WAG 2018 (Klassifizierung als Werbemitteilung), § 2 UWG (AT) zum Verbot irreführender Geschäftspraktiken, Mediengesetz (MedienG) § 26 zur Kennzeichnungspflicht entgeltlicher Veröffentlichungen, FMA-Leitlinien zur Anlegerkommunikation.

Schweiz: Art. 68 FIDLEG (Klassifizierung als Werbemitteilung), Art. 3 lit. g FIDLEG zur Abgrenzung zur Finanzanalyse, UWG Art. 3 lit. b (CH) zum Verbot irreführender Angaben, FINMA-Rundschreiben zu Verhaltensregeln bei der Kundenkommunikation.

6. Verbreitungsbeschränkungen

Diese Publikation richtet sich an Leser in Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie weiteren Ländern, in denen ihre Verbreitung nach lokalem Recht zulässig ist. Empfänger außerhalb dieser Länder sind selbst dafür verantwortlich, die für sie geltenden Beschränkungen zu prüfen.

Kein Angebot in folgenden Jurisdiktionen:

USA: Diese Publikation richtet sich nicht an US-Personen gemäß Securities Act 1933 und stellt kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den USA dar.
Vereinigtes Königreich: Verbreitung nur im Einklang mit dem Financial Services and Markets Act 2000 (FSMA) und den Regelungen der FCA.
Australien: Keine Verbreitung gemäß Corporations Act 2001 (Cth) ohne entsprechende Lizenz.

7. Urheberrecht und Datenquellen

Kursdaten und Marktinformationen werden bereitgestellt von Twelve Data (twelvedata.com). Alle Marktdaten ohne Gewähr.
Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, Vervielfältigung oder Weitergabe, auch auszugsweise, sind ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der HBS Advisory GmbH nicht gestattet.

 Ja, ich möchte den Newsletter abonnieren!*
* Sie können sich jederzeit aus dem Newsletter heraus abmelden. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung