Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Deutsche Telekom AG / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

06.10.2025 / 23:31 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland
ISIN: DE0005557508
Bonn, 6. Oktober 2025
Erwerb eigener Aktien – 1. Zwischenmeldung

Im Zeitraum vom 1. Oktober bis einschließlich 3. Oktober 2025 wurden insgesamt 960.425 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Deutschen Telekom AG erworben, das mit der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
 
Datum Gesamtzahl der Aktien (Stück) Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€) Gesamtkaufpreis ohne Erwerbskosten (€)
01.10.2025 320.560 29,2072 9.362.659
02.10.2025 319.302 29,3222 9.362.637
03.10.2025 320.563 29,2069 9.362.651
       
       
Gesamt 960.425 29,2453 28.087.947

Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht: https://www.telekom.com/de/investor-relations/details/aktienrueckkaufprogramm-2025-1085516.
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 1. Oktober 2025 bis einschließlich 3. Oktober 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 960.425 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Deutschen Telekom AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Deutschen Telekom AG beauftragten Bank.

 


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Veröffentlicht am 06.10.2025

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