Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Allianz SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052: Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

09.09.2025 / 15:20 CET/CEST
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München, den 09.09.2025

Im Zeitraum vom 1. September 2025 bis einschließlich 5. September 2025 hat die Allianz SE insgesamt 409.808 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 20. März 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
 

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
01.09.2025                              71.328                           359,4556  
02.09.2025                           162.076                           355,3556  
03.09.2025                           119.242                           351,2096  
04.09.2025                              14.104                           354,5174  
05.09.2025                              43.058                           352,0187  


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 21. März 2025 bis einschließlich 5. September 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 5.366.542 Aktien.

 

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und bis zu drei multilaterale Handelssysteme (CBOE DXE, Aquis–EU, Turquoise EU) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).

 



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Veröffentlicht am 09.09.2025

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