| Masterflex SE Gelsenkirchen ISIN: DE0005492938 / WKN 549293 Absage der für Mittwoch, den 12. Juni 2024, einberufenen ordentlichen Hauptversammlung
Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 02. Mai 2024 für Mittwoch, den 12. Juni 2024, 10:00 Uhr, in das Veranstaltungs- & Tagungszentrum Schacht Bismarck, Gelsenkirchen, Uechtingstraße 79E, 45881 Gelsenkirchen, einberufene ordentliche Hauptversammlung wird hiermit abgesagt. Sie wird daher nicht stattfinden. Die im Bundesanzeiger am 02. Mai 2024 bekannt gemachte Einberufung zur Hauptversammlung ist damit gegenstandslos.
Die Absage erfolgt, weil der Gesellschaft auf Grund eines redaktionellen Versehens von Extern eine unzutreffende Angabe zur Anmeldestelle zugeliefert wurde, die in die Einberufung aufgenommen wurde. Hierdurch könnte die Teilnahme bzw. die Vertretung von Aktionärinnen und Aktionären an bzw. in der Hauptversammlung erschwert werden, so dass eine Absage geboten war. Andere Gründe für die Absage bestehen nicht.
Die ordentliche Hauptversammlung wird in Kürze mit der gleichen Tagesordnung neu einberufen, und zwar auf Freitag, den 05. Juli 2024.
Gelsenkirchen, im Mai 2024
Masterflex SE
– Der Vorstand –
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