Masterflex SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2024 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: Masterflex SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Masterflex SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2024 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
21.05.2024 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Masterflex SE

Gelsenkirchen

ISIN: DE0005492938 / WKN 549293

Absage
der für Mittwoch, den 12. Juni 2024, einberufenen
ordentlichen Hauptversammlung




Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 02. Mai 2024 für Mittwoch, den 12. Juni 2024, 10:00 Uhr, in das Veranstaltungs- & Tagungszentrum Schacht Bismarck, Gelsenkirchen, Uechtingstraße 79E, 45881 Gelsenkirchen, einberufene ordentliche Hauptversammlung wird hiermit abgesagt. Sie wird daher nicht stattfinden. Die im Bundesanzeiger am 02. Mai 2024 bekannt gemachte Einberufung zur Hauptversammlung ist damit gegenstandslos.

Die Absage erfolgt, weil der Gesellschaft auf Grund eines redaktionellen Versehens von Extern eine unzutreffende Angabe zur Anmeldestelle zugeliefert wurde, die in die Einberufung aufgenommen wurde. Hierdurch könnte die Teilnahme bzw. die Vertretung von Aktionärinnen und Aktionären an bzw. in der Hauptversammlung erschwert werden, so dass eine Absage geboten war. Andere Gründe für die Absage bestehen nicht.

Die ordentliche Hauptversammlung wird in Kürze mit der gleichen Tagesordnung neu einberufen, und zwar auf Freitag, den 05. Juli 2024.



Gelsenkirchen, im Mai 2024

Masterflex SE

– Der Vorstand –

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Veröffentlicht am 21.05.2024

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