Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.03.2024 in Neuwied mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.03.2024 in Neuwied mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
06.02.2024 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft

Andernach

ISIN DE0005658009

Berichtigung der am 02. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft am Freitag, den 15. März 2024





Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 02. Februar 2024 hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft für Freitag, den 15. März 2024, um 11:00 Uhr (MEZ) einberufen. Hiermit weisen wir darauf hin, dass in dem Abschnitt Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts ein Fehler vorliegt:

Hier soll es richtig heißen (Änderungen fett gedruckt):

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung – in Person oder durch Bevollmächtigte – und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die am Ende des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am 22. Februar 2024, 24:00 Uhr MEZ, (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden.

Im Übrigen bleibt die am 02. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung unverändert. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.



Andernach, im Februar 2024

Eisen- und Hüttenwerke
Aktiengesellschaft


DER VORSTAND

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Veröffentlicht am 06.02.2024

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