Aumann AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2024 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

EQS-News: Aumann AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Aumann AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2024 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
13.05.2024 / 11:15 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Aumann AG

Beelen

ISIN: DE000A2DAM03
Wertpapierkennnummer: A2DAM0

Eindeutige Kennung der Veranstaltung gem. Tabelle 3 EU-DVO 2018/1212: GMETAAG00624

Berichtigung der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
am 18. Juni 2024


Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 10. Mai 2024 hat der Vorstand der Aumann AG die ordentliche Hauptversammlung auf Dienstag, den 18. Juni 2024 um 10:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ, 08:00 Uhr UTC) einberufen. Im Zuge der Verarbeitung durch den Bundesanzeiger ist in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2024 ein Fehler aufgetreten.

Der Fehler wird wie folgt berichtigt:

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.404.753,01 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von

EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie

mit voller Gewinnanteilberechtigung für das Geschäftsjahr 2023, d.h. insgesamt

EUR 2.872.650,60;

b) Vortrag auf neue Rechnung

EUR 1.532.102,41.

Die Dividende ist am 21. Juni 2024 fällig.

Sofern die Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Die Gesellschaft hält aktuell 886.747 eigene Aktien. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt daher 14.363.253 dividendenberechtigte Stückaktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvorschlag vorsieht.

> Es verbleibt im Übrigen unverändert bei der am 10. Mai 2024 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2024. Von einer erneuten Wiedergabe wird daher abgesehen.


Beelen, im Mai 2024

Aumann AG

Der Vorstand


Aumann AG
Dieselstraße 6
48361 Beelen
Deutschland
Tel +49 2586 888 7800
Fax +49 2586 888 7805
ir@aumann.com
www.aumann.com







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Veröffentlicht am 13.05.2024

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