artnet AG: Leonardo Art Holdings GmbH übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der artnet AG nach §§ 327a ff. AktG (ak-tienrechtlicher Squeeze-Out)

artnet AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Sonstiges
artnet AG: Leonardo Art Holdings GmbH übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der artnet AG nach §§ 327a ff. AktG (ak-tienrechtlicher Squeeze-Out)

19.08.2025 / 10:42 CET/CEST
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Schlagwort(e): Squeeze-Out

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Leonardo Art Holdings GmbH übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der artnet AG nach §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-Out)

New York/Berlin, 19. August 2025 – Die Leonardo Art Holdings GmbH hat der artnet AG („Gesellschaft“) heute mitgeteilt, dass ihr nach Vollzug des laufenden freiwilligen öffentlichen Übernahme- und Delisting-Angebots und der in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Aktienkaufverträge Aktien an der Gesellschaft in Höhe von mindestens 97,33 % und somit mehr als 95 % am Grundkapital der Gesellschaft im Sinne von § 327a AktG gehören werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Leonardo Art Holdings GmbH heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) an die Leonardo Art Holdings GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG in einer noch einzuberufenden Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen („Aktienrechtlicher Squeeze-Out“).

Die Höhe der den Minderheitsaktionären zu gewährenden Barabfindung steht noch nicht fest. Diese wird durch die Leonardo Art Holdings GmbH auf Grundlage der noch abzuschließenden Bewertungsarbeiten festgelegt und der Gesellschaft separat in einem konkretisierenden zweiten Verlangen der Leonardo Art Holdings GmbH („Konkretisierendes Übertragungsverlangen“) mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom Landgericht Berlin auszuwählenden und zu bestellenden sachverständigen Prüfer geprüft.

Im Anschluss an den Zugang des Konkretisierenden Übertragungsverlangens bei der Gesellschaft kann die Hauptversammlung einberufen werden, die den Übertragungsbeschluss fassen soll. Die Gesellschaft wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt der Hauptversammlung informieren.

Der Aktienrechtliche Squeeze Out wird erst mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Gesellschaft wirksam. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Leonardo Art Holdings GmbH über.

Kontakt:

artnet AG

– Investor Relations –

Sophie Neuendorf (Vice President)

sneuendorf@artnet.com


 


Ende der Insiderinformation

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Veröffentlicht am 19.08.2025

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