Alexanderwerk AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Alexanderwerk AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 50 Abs. 1, Nr. 1 WpHG
Alexanderwerk AG: Veröffentlichung gemäß § 50 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
25.08.2023 / 08:55 CET/CEST
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Alexanderwerk AG, Remscheid

ISIN DE0005032007



Bekanntmachung über die Neueinteilung des Grundkapitals durch Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 2

Die ordentliche Hauptversammlung der Alexanderwerk AG hat am 6. Juli 2023 unter anderem einen Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 2 und im Zusammenhang damit eine Änderung der Satzung der Gesellschaft beschlossen.

An die Stelle einer Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,60 treten zwei Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,30. Das Grundkapital wird damit neu eingeteilt in 3.600.000 Stückaktien. Die Satzungsänderung wurde am 13. Juli 2023 in das Handelsregister der Alexanderwerk AG (Amtsgericht Wuppertal, HRB 10979) eingetragen und damit wirksam.

Die Depotbanken werden die Depotbestände der Aktionäre mit der ISIN DE0005032007 nach dem Stand vom 28.08.2023 abends im Verhältnis 1 zu 2 umstellen. Die Umstellung der Depotbestände ist für die Aktionäre der Gesellschaft kostenfrei. Der letzte Handelstag für die Aktien vor der Umstellung (ISIN DE0005032007) ist der 25.08.2023. Handelsaufträge, die am 25.08.2023 abends noch nicht ausgeführt sind, werden storniert.

Von den Aktionären der Gesellschaft ist wegen der Umstellung des Grundkapitals durch den Aktiensplit nichts zu veranlassen. Die Aktionäre erhalten im Rahmen der Umstellung mittels Depotgutschrift Miteigentum an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist gemäß der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen.

Remscheid, den 25. August 2023

Alexanderwerk AG
Der Vorstand


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Veröffentlicht am 25.08.2023

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