Alexanderwerk AG: Ordentliche Hauptversammlung vom 6. Juli 2023 beschließt Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 2

Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Alexanderwerk AG: Ordentliche Hauptversammlung vom 6. Juli 2023 beschließt Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 2

06.07.2023 / 16:23 CET/CEST
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Insiderinformation gem. Art. 17 MAR

Alexanderwerk AG, Remscheid

ISIN DE0005032007



Ordentliche Hauptversammlung vom 6. Juli 2023 beschließt Aktiensplit
im Verhältnis 1 zu 2

Die ordentliche Hauptversammlung der Alexanderwerk AG hat heute unter anderem beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft i.H.v. EUR 4.680.000, zerlegt in 1.800.000 Stückaktien ohne Nennbetrag, neu einzuteilen und die Satzung entsprechend zu ändern.

An die Stelle einer Stückaktie mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 2,60 treten zwei Stückaktien ohne Nennbetrag mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,30 (Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 2). Das Grundkapital wird damit neu eingeteilt in 3.600.000 Stückaktien.

Die Satzungsänderung wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft. Der Aktiensplit bedarf anschließend noch der technischen Umsetzung in den Börsenhandelssystemen. Über diese weiteren Schritte wird die Gesellschaft den Kapitalmarkt zu gegebener Zeit gesondert informieren.

Remscheid, den 6. Juli 2023

Alexanderwerk AG

Der Vorstand

Kontakt:
Silvia Risch
Kippdorfstrasse 6-24, 42857 Remscheid,
Tel. (0) 2191 795-205, Email: IR@alexanderwerk.com

Ende der Insiderinformation
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Veröffentlicht am 06.07.2023

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