TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Vorsorgliche Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Schlagwort(e): Sonstiges
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Vorsorgliche Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

29.08.2025 / 20:00 CET/CEST
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TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Vorsorgliche Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

München, 29. August 2025 – Der Vorstand der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (Aktie: ISIN: DE0007501009 / WKN: 750100) nimmt bei Ausübung pflichtgemäßen Ermessens an, dass sich aufgrund einer eingetretenen Notwendigkeit zur Vornahme von außerplanmäßigen Abschreibungen auf Beteiligungen, welche sich im Rahmen der laufenden Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2024 herausgestellt hat, das handelsbilanzielle Eigenkapital (HGB) der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG in der Zeit zwischen dem 31. Dezember 2024 und dem 27. Juni 2025 auf weniger als die Hälfte des Grundkapitals reduziert hatte.

Die nunmehr notwendig gewordenen Abschreibungen in Höhe von rund EUR 15,7 Mio. wirken sich fortführend auch auf die Höhe des bilanziellen Eigenkapitals im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 aus.

Zur Stärkung des Eigenkapitals der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG wurden – unabhängig von vorstehender Abschreibung – bereits am 27. Juni 2025 Darlehensverträge zwischen der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG als Darlehensnehmerin und der TTL Real Estate Mezzanine Investments GmbH & Co. KG als Darlehensgeberin mit einem valutierenden Gesamtnennbetrag in Höhe von rund EUR 51,2 Mio. hinsichtlich der Kriterien Nachrangigkeit, Erfolgsabhängigkeit der Vergütung sowie Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe und Langfristigkeit der Kapitalüberlassung geändert. Diese Änderung ermöglicht es der Gesellschaft nach Ansicht des Vorstandes, den Darlehensbetrag entsprechend der Stellungnahme 1/1004 des HFA des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) im handelsrechtlichen Eigenkapital der Gesellschaft ausweisen zu können. Aufgrund dieser Maßnahme geht der Vorstand in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens davon aus, dass der zwischenzeitlich eingetretene Verlust des hälftigen Grundkapitals nicht mehr besteht.

Der Vorstand wird dennoch – aufgrund der Unsicherheiten in der rechtlichen Bewertung – unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen, um den vermutlich eingetretenen, aber nach seiner Ansicht nicht mehr vorhandenen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 AktG anzuzeigen.

Mitteilende Person
Theo Reichert
Vorstandsvorsitzender
Tel: +49 89 381611-0
E-Mail: presse@ttl-ag.de

Ansprechpartner für Investoren und Presse
Kornelia Kneissl
K2K GmbH
Tel. +49 151 56596120
E-Mail: presse@ttl-ag.de



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Veröffentlicht am 29.08.2025

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