Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien – 84. Zwischenmeldung
Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

22.09.2025 / 09:36 CET/CEST
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Erwerb eigener Aktien – 84. Zwischenmeldung

 

Im Zeitraum vom 15. September 2025 bis einschließlich 21. September 2025 wurden insgesamt Stück 292.818 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 12. Februar 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 12. Februar 2024 mitgeteilt wurde.

 

Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:

 

Rückkauftag Aggregiertes Volumen in Stück Gewichteter Durchschnittskurs im Xetra-Handel
15.09.2025 52.907 229,65343
16.09.2025 64.770 228,94382
17.09.2025 56.992 224,90265
18.09.2025 64.839 228,81909
19.09.2025 53.310 227,91563

 

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/aktienrueckkauf2024-29).

 

Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 21. September 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 16.778.642 Aktien.

 

Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

 

München, 22. September 2025

 

Siemens Aktiengesellschaft

Der Vorstand



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Veröffentlicht am 22.09.2025

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