MAX Automation SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

MAX Automation SE
MAX Automation SE: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
16.12.2024 / 12:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group AG.
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Mitteilung gemäß § 43 Absatz 1 WpHG

Im Rahmen einer Konzernstimmrechtsmitteilung (§ 37 WpHG) von Herrn Oliver Jaster vom 13. Dezember 2024 ist mitgeteilt worden, dass die von Günther Vermögens- und Beteiligungs GmbH & Co. KG und Günther Vermögens- und Beteiligungs-Management GmbH (zusammen die ‘Mitteilenden Unternehmen‘) gehaltenen und ihnen zugerechneten Stimmrechte bzgl. der MAX Automation SE 65,98 % betragen und dementsprechend die von den Mitteilenden Unternehmen gehaltenen und ihnen zugerechneten Stimmrechtsanteile an der MAX Automation SE die Schwelle von 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % überschritten haben.

Vor diesem Hintergrund teilen die Mitteilenden Unternehmen der MAX Automation SE hiermit gemäß § 43 Absatz 1 WpHG Folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele

a) Der Erwerb von Stimmrechten an der MAX Automation SE beruht auf einer konzerninternen Umstrukturierung. Mit der Beteiligung an der MAX Automation SE werden strategische Ziele verfolgt.

b) Sollte sich die Möglichkeit zum Erwerb oder zur anderweitigen Erlangung weiterer Stimmrechte an der MAX Automation SE ergeben, beabsichtigen die Mitteilenden Unternehmen, diese zu prüfen und, wenn die Mitteilenden Unternehmen im Rahmen der Prüfung zu einem positiven Ergebnis gelangen, wahrzunehmen.

c) Die Aktien an der MAX Automation SE werden den Mitteilenden Unternehmen aufgrund einer Stimmpoolingvereinbarung in erheblichem Umfang von anderen, ebenfalls von Herrn Oliver Jaster kontrollierten Gesellschaften zugerechnet. Die Mitteilenden Unternehmen streben an, dass die Parteien der Stimmpoolingvereinbarung im Verwaltungsrat der MAX Automation SE weiterhin in einem Umfang vertreten sind, der ihrer insgesamt an der MAX Automation SE gehaltenen Beteiligung angemessen ist. Eine darüberhinausgehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der MAX Automation SE wird nicht angestrebt.

d) Die Mitteilenden Unternehmen unterstützen die Bemühungen der MAX Automation SE, den Anteil der Fremdfinanzierung an der Gesamtfinanzierung zu reduzieren. Darüber hinaus streben sie keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der MAX Automation SE an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel

Die Überschreitung der Stimmrechtsschwellen durch die Mitteilenden Unternehmen beruht auf einer konzerninternen Umstrukturierung. Im Rahmen dieser konzerninternen Umstrukturierung wurden keine Mittel für den Erwerb von Stimmrechten aufgewendet.


16.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Veröffentlicht am 16.12.2024

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