Mainova AG: Kapitalerhöhung- Ausnutzung des genehmigten Kapitals

Mainova AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Mainova AG: Kapitalerhöhung- Ausnutzung des genehmigten Kapitals

12.08.2025 / 10:38 CET/CEST
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Inhalt der Ad-Hoc-Mitteilung: Mainova Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung – Ausnutzung des Genehmigten Kapitals

Frankfurt am Main, 12. August 2025 – Der Vorstand der Mainova Aktiengesellschaft hat heute beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft in Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen von EUR 170.746.342,40 um bis zu EUR 21.343.257,60 bis zu EUR 192.089.600,00 mit Ausgabe von bis zu 9.102 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (“Neue Inhaberaktien“) und bis zu 824.619 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien (“Neue Namensaktien“, insgesamt die “Neuen Aktien“) zu erhöhen. Der Bezugspreis je Neuer Aktie beträgt EUR 360,00 je Aktie (“Bezugspreis“). Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2025 gewinnanteilsberechtigt. [Der Emissionserlös dient vorrangig der Durchführung weiterer Investitionen.]

Die Neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 8 : 1 zum Bezug (“Bezugsverhältnis“) angeboten. Jeder Aktionär wird somit berechtigt sein, für 8 alte Aktien eine Neue Aktie zu zeichnen und zu beziehen. Das Bezugsrecht der Inhaber der Inhaberaktien ist jedoch beschränkt auf den Bezug Neuer Inhaberaktien; das Bezugsrecht der Inhaber der Namensaktien ist beschränkt auf den Bezug Neuer Namensaktien. Das Bezugsrecht für Aktienspitzen wird ausgeschlossen.

Der Beschluss bedarf noch der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Disclaimer:

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren der Mainova AG findet nicht statt. Diese Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan bestimmt.

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Veröffentlicht am 12.08.2025

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