InVision AG: Acme 42 GmbH konkretisiert Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung fest

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InVision AG: Acme 42 GmbH konkretisiert Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung fest

14.07.2025 / 12:45 CET/CEST
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P R E S S E I N F O R M A T I O N

 

InVision AG: Acme 42 GmbH konkretisiert Squeeze-out-Verlangen und legt Barabfindung fest

 

Düsseldorf, 14. Juli 2025 – Die Hauptaktionärin der InVision Aktiengesellschaft („InVision“), die Acme 42 GmbH („Acme“), hat dem Vorstand der InVision heute das konkrete förmliche Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der InVision über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der InVision (Minderheitsaktionäre) auf die Acme gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (aktienrechtlicher Squeeze-out). Der erforderliche Beschluss soll in der für den 28. August 2025 vorgesehenen ordentlichen Hauptversammlung der InVision gefasst werden. Die Acme hält Aktien der InVision in Höhe von rund 95,71% des Grundkapitals der InVision. Die Höhe der von der Acme den Minderheitsaktionären der InVision für die Übertragung der Aktien angebotenen Barabfindung beträgt auf der Grundlage einer durchgeführten Unternehmensbewertung EUR 5,63 je auf den Inhaber lautenden Stückaktie der InVision. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigt.

 

Kontakt:

InVision AG

Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf

Tel.: +49 (0)211 781-781-0, E-Mail: ir@invision.de

 



 


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Veröffentlicht am 14.07.2025

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