K+S Aktiengesellschaft: Nicht zahlungswirksamer Wertberichtigungsbedarf in Konzernbilanz nach IFRS

K+S Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges
K+S Aktiengesellschaft: Nicht zahlungswirksamer Wertberichtigungsbedarf in Konzernbilanz nach IFRS

14.07.2025 / 12:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News – ein Service der EQS Group.
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Nicht zahlungswirksamer Wertberichtigungsbedarf in der Konzernbilanz (IFRS) der K+S Gruppe zum 30. Juni 2025 im Wesentlichen durch die jüngste Abwertung des US-Dollar, aber auch aufgrund veränderter langfristiger Kalipreisreihen und eines gestiegenen Kapitalkostensatzes in Höhe von insgesamt voraussichtlich rund 2 Mrd. EUR erwartet

Im Rahmen der Arbeiten an der Aufstellung des Halbjahresfinanzberichts der K+S Gruppe wurde ein nicht zahlungswirksamer Wertberichtigungsbedarf auf Vermögenswerte in der Konzernbilanz (IFRS) in Höhe von insgesamt rund 2 Mrd. EUR identifiziert. Der Wertberichtigungsbedarf ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der langfristigen Euro-US-Dollar-Wechselkursannahme um 0,10 US-Dollar pro Euro, aber auch auf veränderte Annahmen zu langfristigen Kalipreisreihen und einen gestiegenen Kapitalkostensatz zurückzuführen. Es bleibt abzuwarten, ob es künftig Reaktionen von Kaliproduzenten sowie der Kunden auf die Abwertung des US-Dollar geben wird. In den von der Gesellschaft für den Werthaltigkeitstest zugrunde gelegten Preisstudien sind solche Effekte bisher noch nicht erkennbar. Der Wertberichtigungsbedarf wird das bereinigte Konzernergebnis nach Steuern und den Return on Capital Employed (ROCE) entsprechend belasten, führt aber nicht zu einem Liquiditätsabfluss. Der vorläufig ermittelte Buchwert je Aktie nach der Wertberichtigung verbleibt mit über 20 EUR weiterhin deutlich über dem Aktienkurs. Die Einflussfaktoren, die in die Wertermittlung nach IAS 36 eingehen, unterlagen auch in der Vergangenheit erheblichen Schwankungen in beide Richtungen. Für ihre Auswirkungen werden daher Sensitivitätsrechnungen in den Geschäftsberichten der K+S Gruppe veröffentlicht. 

Für den Einzelabschluss (HGB) der K+S Aktiengesellschaft werden sich zum 31. Dezember 2025 mit den jetzt zugrunde gelegten Annahmen keine nennenswerten Abschreibungsbedarfe und sonstige Ergebnisbelastungen aus Verlustübernahmen durch Wertberichtigungen bei Tochterunternehmen ergeben. Die oben genannten Entwicklungen haben aus heutiger Sicht somit keine Auswirkungen, die die Ausschüttungsfähigkeit der Gesellschaft gefährden.

Die Abschlussarbeiten dauern noch an. Das Unternehmen veröffentlicht den Halbjahresfinanzbericht H1/2025 am 12. August 2025.


Kontakt:
Investor Relations:
Julia Bock
Telefon: +49 561 9301-1009
julia.bock@k-plus-s.com


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Veröffentlicht am 14.07.2025

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