Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Allianz SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052: Erwerb eigener Aktien
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

26.08.2025 / 09:37 CET/CEST
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München, den 26.08.2025

Im Zeitraum vom 18. August 2025 bis einschließlich 22. August 2025 hat die Allianz SE insgesamt 66.751 Aktien im Rahmen ihres laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 20. März 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 angekündigt wurde.

Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
 

Datum Stück Aktien Durchschnittskurs (EUR)
18.08.2025                              13.370                            373,9820  
19.08.2025                              13.335                            375,0222  
20.08.2025                              13.339                            375,0868  
21.08.2025                              13.348                            374,5887  
22.08.2025                              13.359                            374,2859  


Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 21. März 2025 bis einschließlich 22. August 2025 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 4.644.439 Aktien.

 

Der Erwerb der Aktien der Allianz SE erfolgt ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und bis zu drei multilaterale Handelssysteme (CBOE DXE, Aquis–EU, Turquoise EU) durch eine von der Allianz SE beauftragte Bank.

Detaillierte Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 sind auf der Internetseite der Allianz SE veröffentlicht (www.allianz.com).

 

Announcement pursuant to Art. 5 (1) lit. b) Regulation (EU) 596/2014 and Art. 2 (3) Delegated Regulation (EU) 2016/1052: Acquisition of own shares

 



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Veröffentlicht am 26.08.2025

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